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» AGB
| 1.Allgemeines |
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr mit dem Käufer oder anderen Auftraggebern. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Lieferungen einschließlich von Zubehör.Sie gelten insbesondere selbst dann, wenn der Käufer bei der
Bestellung oder sonst wie auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Anderslautende Bestimmungen
finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn I.L.Motorsport GmbH diesen anderen
Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2
Die Angebote und Preisangaben von I.L.Motorsport GmbH sind bis zu einem endgültigen Vertragsschluss
freibleibend, soweit eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Bestellungen sowie mündliche
Vereinbarungen erlangen nur in dem Maße für I.L.Motorsport GmbH Gültigkeit, wie sie vom Verkäufer
schriftlich bestätigt werden. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
1.3
Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
1.4
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger aus dem vorliegenden
Vertrag und aus eventuellen Nebengeschäften ergeben, gilt das deutsche Recht. Die Anwendung der
Rechtsnormen des deutschen Kollisionsrechtes, soweit sie auf eine fremde Rechtsordnung verweisen,
sowie der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechtes oder sonstiger
Konventionen über das Recht des Warenverkaufs ist ausgeschlossen.
1.5.
Als Vertragssprache gilt die deutsche Sprache. Werden Schriftstücke in einer anderen Sprache
übergeben, gelten diese nur als Übersetzung. Bestehen Übersetzungsdifferenzen zwischen dem
deutschen und dem ausländischen Text, ist in jedem Fall der deutsche Text als Originaltext maßgebend.
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| 2.Lieferung |
2.1
Die Ware wird von I.L.Motorsport GmbH branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird von I.L.Motorsport GmbH
zum Selbstkostenpreis berechnet.
2.2
Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht von I.L.Motorsport GmbH.
2.3
Lieferfristen und -termine, die durch I.L.Motorsport GmbH mitgeteilt werden, sind ausschließlich unverbindliche
Angaben, es sei denn, I.L.Motorsport GmbH hat einen Liefertermin/eine Lieferfrist schriftlich mit dem Vermerk
fix zugesagt. Ein fix zugesagter Termin gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Eine Einstandspflicht für rechtzeitige Beförderung übernimmt I.L.Motorsport GmbH nicht.
2.4
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Machtbereich von
I.L.Motorsport GmbH verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich im übrigen angemessen bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse (insbesondere in Fällen höherer Gewalt) sowie solcher Fälle, die
außerhalb des Willens des Verkäufers liegen (z.B. Betriebsstörungen, Fehl- oder Ausschussfertigung,
Streik und Aussperrung, jeweils im eigenen Hause oder bei Zulieferanten u.ä.), soweit solche Umstände
nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Lieferware oder der Leistung von erheblichem
Einfluss sind. Der Käufer kann aus diesen Umständen keine Ansprüche herleiten. Die vorbezeichneten
Umstände sind auch dann vom Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Umstände werden in wichtigen Fällen
dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.
2.5
Der Verkäufer haftet im Falle des Verzuges nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der
Lieferverzug auf einer vom Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen. Anderenfalls ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
2.6
Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges des
Verkäufers bleiben unberührt.
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| 3.Berechnung |
3.1
Maßgebend ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Alle Preise verstehen sich in Euro ab
Werk oder Lager zuzüglich der gesetzlich geregelten Mehrwertsteuer sowie zuzüglich aller
Transportkosten wie z.B. Verpackung, Fracht, Transportversicherung und Zoll.
3.2
Bei Verkäufen auf Abruf ist I.L.Motorsport GmbH für vier Monate nach Auftragsbestätigungsdatum an den
bestätigten Preis gebunden. Für Unternehmer gilt eine dreimonatige Bindungsfrist. Wenn und soweit der
Abruf nach Ablauf dieser Frist erfolgt, ist I.L.Motorsport GmbH berechtigt, etwa zwischenzeitlich eingetretene
Lohn-, Material- und/oder Energiepreiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag
zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Sukzessiv-Lieferungsverträgen.
3.3
Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von I.L.Motorsport GmbH genannten Preise, die zur Zeit
des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder
zu Lasten des Käufers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für Lieferung des Verkäufers
angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
3.4
Alle Preise auf dieser Website sind unter Vorbehalt nachträglicher Änderung. Änderungen können ohne Voranmeldung vorgenommen werden.
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| 4.Höhere Gewalt |
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer
ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen
der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten mögliche – sich
daraus ergebende – Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner
berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt ferner
bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes. In diesem Falle haben die Vertragsparteien sich
unverzüglich hierüber zu informieren. Bereits erbrachte Leistungen sind zurückzuerstatten. Sonstige
weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
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| 5.Zahlung |
5.1
Die Rechnungen des Verkäufers sind mit Lieferung der Ware zur Zahlung fällig und innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt der Ware rein netto Kasse an den Verkäufer zu zahlen. Zahlt der Käufer nicht
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
5.2
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (10 Tage nach Erhalt der Ware) hat der Käufer unbeschadet der
Pflicht zum Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von mindestens 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz p.a..
5.3
Alle Forderungen von I.L.Motorsport GmbH gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung mit diesem
werden - ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. herein genommener Schecks – sofort fällig, sobald ein
Anlass (z.B. Zahlungsverzug, schlechte Auskunft, Vollstreckungsmaßnahmen, Herabstufung der Bonität
durch die Kreditversicherung etc.) hierfür auftritt. Das Entsprechende gilt, wenn begründete Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen oder wenn der Käufer Außenstände
oder Waren, auf die sich ein Eigentumsvorbehalt zugunsten I.L.Motorsport GmbH erstreckt, an Dritte verpfändet
oder zur Sicherheit übereignet. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden
Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Außerdem ist I.L.Motorsport GmbH,
soweit I.L.Motorsport GmbH noch einen abzuarbeitenden Auftragsbestand des Käufers hat, der noch nicht
angefertigt worden ist, zum Rücktritt von diesen Lieferverträgen berechtigt und/oder kann
Schadensersatz statt der Leistung fordern.
5.4
Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
sind oder von I.L.Motorsport GmbH anerkannt wurden. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung einer
Forderung des Käufers an Dritte ist nur mit Zustimmung von I.L.Motorsport GmbH zulässig.
5.5
Solange fällige Forderungen des Verkäufers nicht beglichen wurden, ist der Verkäufer zu keiner weiteren
Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
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| 6.Gefahrübergang - Versand |
6.1
Verladung und Versand erfolgen – soweit unversichert – auf Gefahr des Käufers.
6.2
I.L.Motorsport GmbH wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen
des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier
Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
6.3
Die Gefahr – in Bezug auf die Lieferware – geht mit Aushändigung der Ware an den Frachtführer
(Spedition, Fuhrunternehmen, Post, Bahn, UPS u.a.) auf den Käufer über.
6.4
I.L.Motorsport GmbH haftet nicht für ein Verschulden des Frachtführers. Alle etwaigen
Schadensersatzansprüche gegen Frachtführer tritt I.L.Motorsport GmbH auf Verlangen an den Käufer ab. Der
Käufer muss alle erkennbaren Schäden im Zusammenhang mit dem Transport sofort nach Empfang der Ware beim
Frachtführer reklamieren.
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| 7.Mangelhafte Lieferung / Haftung |
7.1
Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel,
Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer
innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem
Verkäufer zu rügen.
7.2
Ansprüche wegen bei Übergabe vorhandener Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht
rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware
vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verkäufer - unter Ausschluss der
Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur
Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel
eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
7.3
Soweit der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und der Kauf für beide Parteien Handelsgeschäft ist,
muss die Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden. Bei Übergabe nach Untersuchung vorhandene Mängel
nach Lieferung unverzüglich schriftlich unter Beifügung von Belegen zu rügen. ( § 377 HGB) Andernfalls sind
Ansprüche wegen anfänglicher Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Käufer (Verbraucher sowie Unternehmer) trifft die Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.4
Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
neuen Ware erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung
sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach
seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären.
7.5
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst
geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung
verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
7.6
Der Verkäufer haftet unbeschadet der Regelung in Abschnitt 2. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von
ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von
der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner
gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware
oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch
im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur
dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7.7
Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit
diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur,
soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im übrigen
nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für
die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers
betroffen ist.
7.8
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte des
Verkäufers, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den
Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
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| 8.Gewährleistung |
8.1
Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels einer gelieferten Sache beträgt
– sofern gesetzliche Regelungen nicht zwingend etwas anderes vorschreiben - im
Falle des Verkaufs einer gebrauchten beweglichen Sache ein Jahr, im Falle des Verkaufs einer neu
hergestellten Sache zwei Jahre.
8.2
Die zweijährige Gewährleistungsfrist im Falle des Verkaufs einer neu hergestellten Sache gilt nicht,
soweit der Käufer kein Verbraucher im Sinne des BGB ist. Insoweit gilt eine Gewährleistungsfrist von einem
Jahr. Im Falle des Verkaufs einer gebrauchten Sache ist die Gewährleistung – sofern der Käufer kein Verbraucher
iSd BGB ist – ausdrücklich ausgeschlossen.
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| 9.Eigentumsvorbehalt |
9.1
Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem
Käufer bleiben die verkauften Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte
Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
der vom Verkäufer gelieferten Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei
I.L.Motorsport GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren
Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt I.L.Motorsport GmbH Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt
bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers (vgl. Abschnitt 9.2) zur Sicherung an den
Verkäufer ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an den
Verkäufer für seine Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht
zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig
die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des dem Verkäufer zustehenden
Forderungsanteils solange unmittelbar an den Verkäufer zu bewirken, als noch Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer bestehen.
9.4
Zugriffe Dritter auf die dem Verkäufer gehörenden Waren und Forderungen hat der Käufer dem Verkäufer
unverzüglich und unter kompletter Angabe der Anschrift des Pfandgläubigers mit eingeschriebenem Brief
mitzuteilen.
9.5
Die Geltendmachung von Rechten aus dem Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom
Vertrag.
9.6
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der
Forderungen des Verkäufers weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten
werden.
9.7
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 20%, so wird
I.L.Motorsport GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
9.8
Die Gefahr des zufälligen Unterganges der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren trägt der Käufer,
der sich verpflichtet, die gelieferten Waren sorgsam zu behandeln.
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| 10.Datenschutz |
Der Käufer ist damit einverstanden, dass I.L.Motorsport GmbH die im Rahmen oder im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Käufers in dem nach der
Datenschutzgesetzgebung zulässigen Umfang verarbeitet und nutzt.
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| 11.Kostenloses Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz |
11.1
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch
Rücksendung zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur
bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei Speditionsgut) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Nicht packetfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware
oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen senden Sie an:
I.L. Motorsport GmbH
Innungstr. 1
50354 Hürth-Gleuel
Deutschland
11.2
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware
kann Wertersatz verlangt werden. Sollten z.B. die Waren bei der Rücksendung verschmutzt oder beschä-
digt sein, behält sich I.L. Motorsport GmbH das Recht vor, nicht den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt.
Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, erfolgt eine Gutschrift bereits geleisteter
Zahlungen nach Eingang der Waren I.L Motorsport GmbH. Haben Sie die Ware per Kreditkarte bezahlt,
erfolgt die Rückzahlung auf das von Ihnen beim Kauf angegebene Kreditkartenkonto. Bei Zahlung per
Nachnahme, Vorkasse oder Rechnung erfolgt eine Rückzahlung per Scheck. Bei Zahlung per Lastschrift
erfolgt eine Rücküberweisung auf Ihr Bankkonto.
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| 12.Sonstiges |
12.1
Der Einbau der von I.L.Motorsport GmbH vertriebenen Produkte muss fachgerecht, wenn möglich durch eine
Fachwerkstatt erfolgen. I.L.Motorsport GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau bzw. die Montage
der von I.L.Motorsport GmbH gelieferten Waren zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. der Zulassung für das
umgebaute KFZ führen kann. Es ist ausschließlich Sache des Käufers, sich - falls erforderlich -
unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach
der StVZO dürfen Kraftfahrzeuge nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt oder verwendet werden.
Waren ohne ABE sind im Warenangebot des Verkäufers entsprechend kenntlich gemacht.
12.2
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Geschäftssitz von I.L.Motorsport GmbH oder nach Wahl des Verkäufers der allgemeine Gerichtsstand des
Käufers.
12.3
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Zustimmung des Verkäufers
abzutreten.
12.4
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im übrigen nicht.
Die unwirksame Regelung wird – sofern möglich – durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Das gleiche gilt, soweit die AGB von den Parteien nicht vorhergesehene Lücken aufweisen.
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